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Winterdienst Privat

Winterdienst für
Privatkunden –
entspannt durch den Winter

Nie wieder frühmorgens Schnee schippen oder sich um Glätte sorgen: Wir übernehmen Räum- und Streupflicht für Ihren Gehweg, Ihre Einfahrt und Ihr gesamtes Grundstück – zuverlässig, pünktlich und dokumentiert.

Haus, Hof & Einfahrt
Erledigt vor 7 Uhr
Streupflicht übertragen
Winterdienst für Privathaushalte – Gehweg und Einfahrt werden geräumt
Ihr VorteilMorgens ausschlafen
StreupflichtVollständig übertragen
Was wir leisten

Komplett-Winterdienst für
Ihr Zuhause

Vom Bürgersteig über die Einfahrt bis zur Haustür – wir übernehmen die komplette Räum- und Streupflicht für Ihr Privatgrundstück, damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

Winterdienst am Privathaus – Gehweg wird freigeräumt

Kein Schneeschippen, kein Stress, kein Risiko

Als Hauseigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück sowie Zugänge zu Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien – in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und haftet bei Unfällen persönlich.

Mit unserem Winterdienst für Privatkunden übertragen Sie diese Pflicht vertraglich an uns. Wir räumen und streuen vor 7 Uhr morgens – noch bevor Sie das Haus verlassen. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach am Tag. Und jeder Einsatz wird dokumentiert, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.

Sie müssen sich um nichts kümmern: kein Streumittel kaufen, keine Schneeschaufel bereithalten, kein frühes Aufstehen. Wir sind da, wenn der Winter kommt.

  • Schneeräumung auf Gehweg, Einfahrt und Hauszugang
  • Streudienst mit zulässigen Streumitteln
  • Eisbeseitigung an Treppen und Engstellen
  • Einsatz vor 7 Uhr morgens – bevor Sie das Haus verlassen
  • Mehrfacheinsätze bei Dauerschneefall
  • Vertragliche Übernahme der Räum- und Streupflicht
  • Lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes

Morgens ausschlafen

Kein Weckerklingeln um 5 Uhr zum Schneeschippen. Wenn Sie aufstehen, ist alles erledigt.

Auch im Urlaub sicher

Wenn Sie verreist sind, kümmern wir uns trotzdem. Ihre Streupflicht wird durchgehend erfüllt.

Rückenschonend

Schweres Schneeschippen belastet Rücken und Gelenke. Überlassen Sie die Arbeit unseren Profis.

Gehweg

Bürgersteig vor Ihrem Grundstück – gesetzliche Räumpflicht.

Einfahrt

Garagenzufahrt, Carport-Bereich und Stellplatz.

Haustreppe

Stufen zur Haustür, Kellerabgang und Terrasse.

Gartenwege

Wege zum Briefkasten, zur Mülltonne und im Garten.

Ihre Vorteile

Warum Privatkunden auf
Blitz Winterdienst setzen

Komfort, Sicherheit und null Eigenaufwand – sechs Gründe, warum Hausbesitzer in NRW uns ihren Winterdienst anvertrauen.

Null Eigenaufwand

Kein Schneeschippen, kein Streumittel kaufen, kein frühes Aufstehen. Sie schlafen in Ruhe – wenn Sie aufwachen, ist Ihr Gehweg bereits frei und gestreut. Den ganzen Winter lang.

Erledigt vor 7 Uhr

Wir räumen und streuen frühmorgens, bevor Sie das Haus verlassen. Egal ob Arbeitstag, Wochenende oder Feiertag – Ihre Flächen sind gesichert, bevor der Tag beginnt.

Streupflicht übertragen

Mit dem Vertrag übertragen Sie die gesetzliche Räum- und Streupflicht auf uns. Jeder Einsatz wird dokumentiert – Ihr rechtssicherer Nachweis, falls doch mal etwas passiert.

Schutz auch im Urlaub

Wenn Sie verreist sind, im Krankenhaus liegen oder beruflich unterwegs sind – Ihre Räumpflicht wird lückenlos erfüllt. Kein Organisieren von Nachbarn oder Verwandten nötig.

Faire Privatkundenpreise

Transparente Festpreise für die Saison – bezahlbar auch für einzelne Haushalte. Keine versteckten Kosten, keine wetterabhängigen Nachberechnungen. Sie wissen genau, was es kostet.

Gesundheit schonen

Schweres Schneeschippen belastet Rücken, Gelenke und Herz-Kreislauf – besonders für ältere Hausbesitzer ein echtes Risiko. Überlassen Sie die körperliche Arbeit unseren Teams.

Typische Situationen

Winterdienst für jeden
Privathaushalt – passend für Sie

Ob Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus – wir kennen die typischen Anforderungen und passen unseren Dienst exakt an Ihre Wohnsituation an.

Winterdienst für Einfamilienhäuser
Einfamilienhaus

Einfamilienhäuser & freistehende Häuser

Breiter Gehweg, eigene Einfahrt, Gartenwege – freistehende Häuser haben oft die größte Räumfläche. Wir betreuen alles vom Bürgersteig über die Garageneinfahrt bis zum Weg zur Haustür. Morgens erledigt, bevor Sie den ersten Kaffee trinken.

  • Gehweg
  • Einfahrt
  • Hauszugang
  • Gartenwege
Winterdienst für Doppelhaushälften
Doppelhaushälfte

Doppelhaushälften & Reihenhäuser

Gemeinsame Gehwege, geteilte Einfahrten, enge Zugänge – bei Doppel- und Reihenhäusern klären wir genau, welche Flächen zu Ihrem Grundstück gehören, und räumen exakt Ihren Anteil. Auf Wunsch koordinieren wir auch mit Ihrem Nachbarn ein gemeinsames Paket.

  • Eigener Gehweganteil
  • Geteilte Einfahrt
  • Haustreppe
  • Briefkastenweg
Winterdienst für Senioren und Berufstätige
Komfort & Sicherheit

Senioren, Berufstätige & Vielreisende

Sie können oder wollen nicht selbst Schnee schippen? Ob aus gesundheitlichen Gründen, wegen langer Arbeitszeiten oder häufiger Reisen – unser Dienst sorgt dafür, dass Ihre Räumpflicht lückenlos erfüllt wird, auch wenn Sie nicht zu Hause sind. Besonders beliebt bei älteren Hauseigentümern und Pendlern.

  • Keine körperliche Belastung
  • Schutz bei Abwesenheit
  • Lückenloser Service
  • Dokumentation für Haftung

Nachbarn zusammentrommeln? Wenn mehrere Häuser in Ihrer Straße Winterdienst brauchen, bieten wir attraktive Straßen-Pakete an – fragen Sie einfach nach.

Nachbarschafts-Paket anfragen
FAQ

Häufige Fragen von
Privatkunden

Alles, was Hauseigentümer über Winterdienst, Räumpflicht und unseren Service wissen möchten.

Ja, als Eigentümer eines Grundstücks sind Sie gesetzlich verpflichtet, den angrenzenden Gehweg sowie die Zugänge zu Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. In den meisten NRW-Kommunen gilt die Räumpflicht werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und haftet persönlich bei Unfällen durch Glätte.
Mit dem Winterdienstvertrag verpflichten wir uns, die vereinbarten Flächen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu räumen und zu streuen. Die Verkehrssicherungspflicht wird damit vertraglich auf uns übertragen. Jeder Einsatz wird lückenlos dokumentiert – mit Uhrzeit, Maßnahme und Wetterlage. Im Schadensfall ist dieser Nachweis Ihre Absicherung gegenüber Behörden und Versicherungen.
Standardmäßig räumen und streuen wir zwischen 5 und 7 Uhr morgens – Ihre Flächen sind gesichert, bevor die gesetzliche Räumpflicht um 7 Uhr beginnt. Die genaue Zeit hängt von der Routenplanung in Ihrem Stadtteil ab. Wenn Sie besondere Anforderungen haben (z.B. sehr frühes Verlassen des Hauses), sprechen wir das vorab ab.
Gar nichts – genau dafür gibt es uns. Unser Winterdienst läuft die gesamte Saison unabhängig davon, ob Sie zu Hause sind oder nicht. Wenn Sie verreist sind, im Krankenhaus liegen oder beruflich längere Zeit abwesend sind, wird Ihre Räumpflicht trotzdem lückenlos erfüllt. Sie brauchen keine Nachbarn oder Verwandten zu organisieren.
Die Kosten hängen von der Länge des Gehwegs, der Größe der Einfahrt und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Für ein typisches Einfamilienhaus mit Gehweg und Einfahrt liegen die Saisonkosten im bezahlbaren Bereich – wir kalkulieren fair und transparent. Fragen Sie Ihr individuelles Angebot an – unverbindlich und kostenlos. Wenn mehrere Nachbarn gemeinsam buchen, bieten wir Straßen-Rabatte an.
Wir verwenden ausschließlich Streumittel, die in Ihrer Kommune zugelassen sind. Viele Städte in NRW verbieten Streusalz auf Gehwegen – in diesen Fällen setzen wir Splitt, Sand oder Granulat ein. Auf Ihrer Einfahrt und Ihrem Privatgelände können wir je nach Wunsch auch Salz oder Sole einsetzen, sofern keine Beschränkungen gelten. Wir beraten Sie vorab, welche Mittel für Ihre Flächen am sinnvollsten sind.
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Diesen Winter entspannt bleiben?
Wir kümmern uns.

Kostenlose Beratung, fairer Festpreis und null Eigenaufwand – damit Ihr Wintermorgen mit Kaffee beginnt, nicht mit der Schneeschaufel.

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